Für den Fall eines Liebes-Aus haben Cristiano Ronaldo (40) und seine Verlobte Georgina Rodríguez schon vorgesorgt!
Der Fußball-Superstar und das spanisch-argentinische Model machten die frohe Botschaft ihrer Verlobung selbst öffentlich. Nach neun Jahren Beziehung gehen die beiden nun den nächsten Schritt.
Vorab haben die beiden geregelt, was finanziell im Falle einer Trennung passieren würde.
[–>Wie die portugiesische Zeitschrift „TV GUIA“ bereits im vergangenen Jahr enthüllte, gibt es eine vertragliche Vereinbarung, die das Zusammenleben der beiden regelt. Diese besagt, dass Rodriguez im Falle einer Trennung eine lebenslange Summe von knapp 100.000 Euro im Monat erhält. Dazu würde sie Eigentümerin der Ronaldo-Villa in Madrid werden. Das 950 Quadratmeter große Anwesen befindet sich auf einem 4000 Quadratmeter großen Grundstück, Ronaldo hat das Anwesen 2010 für 5 Millionen Euro gekauft.
Die Ehe-Klauseln sollen direkt nach der Geburt ihrer ersten Tochter Alana Martina festgelegt worden sein, um Rodriguez eine finanzielle Sicherheit zu geben.
Für Ronaldo dürften das keine großen Summen sein. Der Portugiese hat vor Kurzem einen neuen Vertrag bei Saudi-Klub Al-Nassr bis 2027 unterzeichnet, erhält dafür ein astronomisches Gehalt. Laut der „Sun“ kassiert CR7 jährlich 208 Mio. Euro. Das sind 17 Mio. Euro im Monat und 4,3 Mio. Euro in der Woche.
Georgina Rodriguez (31) und Cristiano Ronaldo (40) sind seit neun Jahren ein Paar
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Ronaldo und seine Georgina sind seit 2017 liiert. Das Super-Model und der Weltstar lernten sich 2016 in einem Gucci-Shop in Madrid kennen, wo sie als Verkäuferin arbeitete. Seitdem gelten sie als eines DER Traumpaare in der Sport-Welt. Gemeinsam erreichen sie mehr als 730 Millionen Instagram-Follower.
Dazu ziehen die beiden im Patchwork-Stil fünf Kinder groß: Ronaldos ältesten Sohn Cristiano Ronaldo Jr. (15, Mutter öffentlich nicht bekannt), die Zwillinge Eva und Mateo (7), die von einer Leihmutter ausgetragen wurden, sowie ihre beiden gemeinsamen leiblichen Kinder Alana Martina (7) und Bella Esmeralda (2).
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