Wegen Leverkusen und Wolfsburg – 50+1-Hammer für die DFL
Diese Nachricht trifft die DFL und ihre 36 Profiklubs unerwartet hart: Das Bundeskartellamt teilte am Montag in einer vorfinalen Bewertung zwar mit, dass die umstrittene 50+1-Regel mit nationalem und europäischem Kartellamt vereinbar sein kann - allerdings nur unter drei Bedingungen, die von der Bundesliga erfüllt werden müssen.Die gravierendste: Es darf keine 50+1-Ausnahmen mehr geben. Und ein Bestandsschutz darf nur temporär gelten, nicht dauerhaft. Dies betrifft die beiden Werksklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg. Hier hat der Mutterverein (e.V.) keinen beherrschenden Einfluss auf die ausgegliederte Profifußball-Abteilung, was 50+1 aber zwingend vorschreibt, damit Investoren sich nicht ins Tagesgeschäft einmischen können. Unverständnis wegen Sané: Deutliche Bayern-Kritik von Matthäus<!-->[-->Quelle: BILD14.06.2025Weitere Bedingungen: Die DFL muss mit Blick auf 50+1 die Offenheit der Vereine sicherstellen, was den Zugang zur stimmberechtigten Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans betrifft. Hier ist RB Leipzig mit seiner Vereinsstruktur […]